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Wann wird ein Rotlichtverstoß geahndet?

Ein Rotlichtverstoß liegt vor, wenn:

  • Eine Ampel überfahren wird, während sie bereits rot leuchtet.
  • Ein Fahrzeug die Haltelinie überschreitet und dennoch weiterfährt.
  • Ein sogenannter qualifizierter Rotlichtverstoß vorliegt, wenn die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot war.
  • Der Verstoß durch eine Verkehrskontrolle oder eine stationäre Ampelblitzanlage erfasst wurde.
Ob ein einfacher oder qualifizierter Rotlichtverstoß vorliegt, entscheidet über die Höhe der Strafe.

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Welche Konsequenzen hat ein Rotlichtverstoß?

Die Strafen für einen Rotlichtverstoß hängen davon ab, wie lange die Ampel bereits rot war:

  • Einfacher Rotlichtverstoß (Ampel unter 1 Sekunde rot): 90 € Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg.
  • Qualifizierter Rotlichtverstoß (Ampel länger als 1 Sekunde rot): 200 € Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.
  • Gefährdung oder Unfall durch einen Rotlichtverstoß: Strafe kann auf bis zu 320 € ansteigen.
  • Bei Vorsatz höhere Geldstrafen oder längeres Fahrverbot möglich.
Ein Einspruch kann insbesondere bei fehlerhaften Messungen oder unklaren Verkehrssituationen sinnvoll sein.

Wie läuft ein Bußgeldverfahren bei einem Rotlichtverstoß ab?

Ein Rotlichtverstoß wird meist durch eine Ampelblitzer-Anlage oder eine Polizeikontrolle festgestellt. Der Ablauf ist folgendermaßen:

  1. Messung durch einen Blitzer oder Feststellung durch Polizeibeamte.
  2. Zustellung eines Bußgeldbescheids mit Angabe der Tatzeit und Strafe.
  3. Frist von 14 Tagen zur Zahlung oder zum Einspruch gegen den Bescheid.
  4. Prüfung der Beweislage durch die Behörde oder vor Gericht.
  5. Mögliche Reduzierung oder Aufhebung der Strafe bei fehlerhafter Messung oder unklarer Situation.
Unsere Kanzlei prüft die Messmethoden und setzt sich für eine Anfechtung des Vorwurfs ein.

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Wie kann man sich gegen einen Rotlichtverstoß verteidigen?

Nicht jeder Rotlichtverstoß ist gerechtfertigt oder eindeutig nachweisbar. Mögliche Verteidigungsstrategien sind:

  • Fehlerhafte Messung durch Ampelblitzer: Technische Ungenauigkeiten können zu falschen Messwerten führen.
  • Unklare Verkehrslage: Falls die Ampel durch schlechte Sichtverhältnisse oder andere Fahrzeuge verdeckt war.
  • Falsche Beweiserhebung: Wenn die Behörde keine eindeutigen Beweise für den Verstoß vorlegen kann.
  • Unvermeidbare Handlung: Falls das Überfahren der Ampel aus Sicherheitsgründen erforderlich war (z. B. Notfall).
Wir analysieren Ihren Fall und entwickeln eine optimale Verteidigungsstrategie.

Was sollten Sie tun, wenn Ihnen ein Rotlichtverstoß vorgeworfen wird?

  • Bußgeldbescheid genau prüfen und Fristen für einen Einspruch beachten.
  • Keine vorschnellen Schuldeingeständnisse machen, um sich nicht selbst zu belasten.
  • Beweise sichern, insbesondere Zeugen oder Dashcam-Aufnahmen.
  • Messfehler durch einen Sachverständigen prüfen lassen, wenn die Messung angezweifelt wird.
  • Frühzeitig eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen, um Ihre Erfolgschancen zu erhöhen.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ein qualifizierter Rotlichtverstoß liegt vor, wenn die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot war.

Ja, insbesondere wenn Messfehler oder unklare Verkehrssituationen vorliegen.

Ein Fahrverbot wird verhängt, wenn die Ampel länger als eine Sekunde rot war oder eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vorliegt.

Warum Sie sich an uns wenden sollten

Unsere Kanzlei ist auf Verkehrsrecht spezialisiert und hilft Ihnen, sich gegen Rotlichtverstöße zu verteidigen. Wir unterstützen Sie bei:

  • Einspruch gegen fehlerhafte Bußgeldbescheide.
  • Prüfung der Ampelblitzer-Messung auf technische Fehler.
  • Vermeidung von Fahrverboten oder Punkten durch rechtliche Argumentation.
  • Gerichtlicher Vertretung, falls ein Einspruch notwendig ist.

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