Anwaltskanzlei in Aachen & Köln | Anwalt für Zwischenverfahren
Zwischenverfahren
Wann findet ein Zwischenverfahren statt?
Nach Abschluss der Ermittlungen legt die Staatsanwaltschaft ihre Ergebnisse dem Gericht vor und erhebt Anklage. Doch bevor es zur Hauptverhandlung kommt, entscheidet das Gericht im Zwischenverfahren, ob die Anklage überhaupt zulässig ist. Dies ist eine wichtige Phase für die Verteidigung, denn hier können noch Einfluss auf das Verfahren genommen, Beweise geprüft und entlastende Argumente vorgebracht werden. Eine strategische Verteidigung kann dazu führen, dass das Verfahren eingestellt oder die Anklage abgemildert wird. Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie in dieser entscheidenden Phase.
Inhaltsverzeichnis
Was passiert im Zwischenverfahren?
Das Zwischenverfahren dient dazu, die Zulässigkeit einer Anklage zu überprüfen. Es umfasst:
- Die Prüfung durch das Gericht, ob die Anklage ausreichend begründet ist.
- Die Möglichkeit der Verteidigung, Stellung zu nehmen und Gegenargumente vorzubringen.
- Die Entscheidung des Gerichts, ob das Hauptverfahren eröffnet oder die Anklage abgewiesen wird.
- Gegebenenfalls Nachbesserungen der Anklageschrift durch die Staatsanwaltschaft.
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Welche Konsequenzen kann das Zwischenverfahren haben?
Das Gericht kann im Zwischenverfahren verschiedene Entscheidungen treffen:
- Eröffnung des Hauptverfahrens, wenn die Anklage hinreichenden Tatverdacht begründet.
- Ablehnung der Anklage, falls die Beweise nicht ausreichen oder Verfahrensfehler vorliegen.
- Verfahrenseinstellung, falls eine Strafverfolgung nicht im öffentlichen Interesse liegt oder andere Gründe dagegensprechen.
- Änderung oder Abmilderung der Anklage, falls sich bestimmte Vorwürfe als nicht haltbar erweisen.
Wie läuft das Zwischenverfahren ab?
Das Zwischenverfahren folgt einem festgelegten Ablauf:
- Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage und reicht die Ermittlungsakte beim Gericht ein.
- Das Gericht prüft, ob genügend Beweise für eine Anklage vorliegen.
- Der Angeklagte und sein Verteidiger erhalten die Möglichkeit, Stellung zu nehmen.
- Falls nötig, fordert das Gericht Nachbesserungen oder weitere Ermittlungen an.
- Das Gericht entscheidet, ob das Hauptverfahren eröffnet oder die Anklage abgewiesen wird.
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Wie kann man sich im Zwischenverfahren verteidigen?
Das Zwischenverfahren bietet verschiedene Verteidigungsstrategien, um eine Hauptverhandlung zu verhindern oder die Anklage zu entschärfen:
- Antrag auf Nichteröffnung des Hauptverfahrens, falls die Beweislage zu schwach ist.
- Hinweise auf Verfahrensfehler oder fehlende rechtliche Grundlagen.
- Antrag auf eine Verfahrenseinstellung, falls das öffentliche Interesse gering oder eine geringfügige Schuld erkennbar ist.
- Entlastende Beweise oder Gegendarstellungen, um den Tatverdacht zu entkräften.
- Verhandlung über eine außergerichtliche Lösung, z. B. Einstellung gegen Auflagen.
Was sollten Sie tun, wenn Sie sich im Zwischenverfahren befinden?
- Den Erhalt der Anklage ernst nehmen und keine Zeit verlieren.
- Nicht voreilig Stellung nehmen, ohne vorher juristischen Rat einzuholen.
- Alle Beweise und Argumente frühzeitig sammeln und dokumentieren.
- Prüfen, ob eine Verfahrenseinstellung oder eine andere Lösung möglich ist.
- Eine spezialisierte Strafverteidigung beauftragen, um keine Verteidigungschancen zu verpassen.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann das Verfahren im Zwischenverfahren eingestellt werden?
Ja, wenn die Beweise nicht ausreichen oder eine Strafverfolgung nicht im öffentlichen Interesse liegt, kann das Verfahren eingestellt werden.
Wie lange dauert ein Zwischenverfahren?
Das Verfahren dauert in der Regel einige Wochen, kann aber je nach Komplexität des Falls länger dauern.
Was passiert, wenn das Gericht das Hauptverfahren eröffnet?
Dann kommt es zur Hauptverhandlung, in der über Schuld oder Unschuld entschieden wird. Eine effektive Verteidigung ist dann besonders wichtig.

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Warum Sie sich an uns wenden sollten
Unsere Kanzlei ist auf Strafverteidigung spezialisiert und hilft Ihnen, sich im Zwischenverfahren bestmöglich zu verteidigen. Wir unterstützen Sie bei:
- Prüfung der Anklage auf Fehler oder schwache Beweislage.
- Entwicklung einer individuellen Verteidigungsstrategie.
- Einlegung von Anträgen zur Verhinderung des Hauptverfahrens.
- Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft zur Verfahrenseinstellung.
- Gerichtlicher Vertretung, falls eine Hauptverhandlung unausweichlich ist.
